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Wichtige Informationen

Einige Dinge sollte jeder Quad-Bike Fahrer wissen; denn sie sind unerlässlich. Und für den ungetrübten Fahrspaß nun einmal notwendig. Z. B. die Helmpflicht; diese gilt auch in Deutschland nicht nur allein für den Fahrer, sondern ebenfalls für den Mitfahrer. Dennoch muss sie nicht als lästige Pflicht angesehen werden; eher im Gegenteil. Zum einen sind die Helme wirklich notwendig; man denke nur einmal an die schnellen, unsicheren Geländefahrten. Zum Anderen haben sie quasi ein Eigenleben für sich entdeckt. Es muss nämlich nicht nur der Helm von der Stange sein, sondern er kann, je nach der eigenen Vorliebe, umgestaltet werden; beispielsweise in der Farbe, sowie in der Wahl des Motivs. So werden mittlerweile die Besitzer dieser coolen, einzigartigen Helme beneidet. Man sieht; die Pflicht kann zur Kür werden. Und damit eine Menge Spaß bereiten. Außerdem wird für das Quad-Bike lediglich der Führerschein Klasse B ( PKW ) benötigt; wenn es im Straßenverkehr zum Einsatz kommt. Auf dem eigenen Grundstück dagegen geht es auch ohne. Dies ist ein nicht unerheblicher Vorteil gegenüber dem Motorrad; schließlich wird hierfür eine eigene Fahrerlaubnis benötigt. Außerdem können sogar 16-jährige in den Genuss des Quad-Bike fahrens kommen; dank dem Führerschein S; der für alle Vierräder bis 45 km/h, sowie einem Hubraum, der nicht größer ist als 50 ccm, gilt. Damit wird garantiert das Aufsehen aller erregt; und der Nachwuchs ist dann sicherlich schlagartig einer von denjenigen, die heiss und innig beneidet werden. So ein Gefährt kann die Stellung in der Gruppe enorm nach oben verlagern; und damit sogar dem Selbstbewusstsein auf die Sprünge helfen. Bei den „kleinen“ 50ern fällt, im übrigen, auch keine KFZ Steuer an, und keine Gebühren für den TÜV, sowie für die An- und Abmeldung. An die normalen Betriebskosten, sowie an die Versicherung, sollte allerdings gedacht werden. Auch hier liegen die Vorteile auf der Hand, und der Geldbeutel freut sich. Doch auch die größeren Quad-Bikes, die zugelassen werden müssen, stellen keine Überstrapazierung des Kontos dar. Wegen der Zulassung muss man sich normalerweise ebenfalls kaum Gedanken machen; allerdings wird in Deutschland mittlerweile auch für vorne ein Nummernschild verlangt. Und die „kleinen“ ( bis 50ccm Hubraum / 45 km/h ) benötigen ja sowieso nicht die „normale“ Zulassung, sondern lediglich das Versicherungskennzeichen. Ein Quad-Bike bedeutet also nicht nur Fahrspaß pur, sondern bietet auch dem Geldbeutel so einiges.