Quad-Führerschein

Quad-Führerschein

Quads zählen in Deutschland nicht zu den Zweirädern und werden wie ein Auto eingestuft. Mit einer Fahrerlaubnis Klasse B (Früher Klasse 3) kann man die Quads fahren. Bislang waren die Jugendlichen abseits der Straßen mit einem Quad sportlich unterwegs. Seit dem 1. Februar 2005 dürfen Jugendliche ab 16 Jahren, gemäß einer EU- Regelung den Führerschein der Klasse S erwerben und einen Quad fahren. Der Hubraum sollte nicht über 50m³ liegen. Dieser Führerschein gilt auch für Leichtmobile, die PKW ähnlich sind und maximal 350 kg wiegen. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 45km/h betragen oder bei Diesel und Elektromotoren die Leistung 4kW nicht übersteigen. Jugendliche dürfen derzeit mit 17 Jahren ihren PKW Führerschein, mit einer Begleitperson erwerben. Besonders Jugendliche lieben die Freiheit und die Unabhängigkeit die der Führerschein bietet. In den USA dürfen Jugendliche mit 15 Jahren und 7 Monaten ihren Führerschein machen. Auch in Deutschland hat sich dieser Trend durchgesetzt. Die neue Führerscheinklasse S, ist ein sehr umstrittenes Thema weil bei vielen Leichtmobilen, schwerwiegende Sicherheitsmängel bestehen. Eine Anmeldung bei einer Fahrschule ist unumgänglich. Die Erziehungsberechtigten müssen dieser Maßnahme zustimmen. Grundsätzlich darf man mit einem Quad auf öffentlichen Straßen fahren, falls dieser den Grundvoraussetzungen des StVZO entspricht. Mit dieser Maßnahme wird versucht die Unfallquote bei den Fahranfängern zu senken. Die Unerfahrenheit der Jugendlichen mit dem Quad kann zu schlimmeren Unfällen führen. Erfahrene Motorradfahrer überschätzen sich auch mal. Dies beweist dass man mit einem Quad nicht so leicht umgehen kann. Die Jugendlichen haben zwar nicht so viel Erfahrung im Straßenverkehr aber ein hohes Maß an Risikobereitschaft. Ein spezielles Training mit Umgang von Quads gibt es leider noch nicht. Bei ungeübter Fahrweise kann der Quad ausbrechen und bei hoher Geschwindigkeit schwanken. Wenn es dann zu einem Unfall kommt hat man keinen Schutz. Auch das tragen eines Helmes beim Quad fahren wurde durch den Beschluss des Bundesrates, am 21.Dezember 2005, zur Pflicht. Seit dem 1. Januar 2006 gilt eine umfassende Helmpflicht, dabei ist es egal ob es im Fahrzeugschein steht oder nicht. Auch das mitführen von einem Warndreieck und Verbandskasten ist Pflicht. Es wird mit einer kostenpflichtigen Verwarnung geahndet.